Wenn der Staat Ihnen mehr schuldet, als Sie denken
Jeden Monat verzichten Tausende Menschen in Deutschland auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Nicht aus Stolz, sondern aus Unwissenheit.
Maria S. aus Köln arbeitete 22 Jahre als Krankenschwester. Nach einem Bandscheibenvorfall konnte sie nicht mehr im Schichtdienst arbeiten. Sie beantragte Bürgergeld, aber ihr Antrag wurde abgelehnt. Drei Monate später saß sie in unserem Büro – mit Schulden, aber ohne Hoffnung.
Wir prüften ihren Fall. Innerhalb von zwei Wochen hatten wir nicht nur ihren Anspruch nachgewiesen, sondern auch rückwirkend 4.200 Euro erstritten. Maria weinte vor Erleichterung.
Das Problem ist nicht das System – es ist die Sprache
Deutsche Sozialgesetze sind präzise, aber komplex. Ein einziger Paragraf kann über Hunderte Euro monatlich entscheiden. Die meisten Anträge scheitern nicht am fehlenden Anspruch, sondern an fehlender Formulierung.
Was Behörden nicht von selbst sagen
Jeder fünfte Wohngeldantrag wird genehmigt – aber nur einer von zehn Berechtigten stellt überhaupt einen Antrag. Warum? Weil niemand weiß, dass kleine Einkommensveränderungen große Auswirkungen haben können.
Sie haben letztes Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen? Ihr Wohngeldanspruch könnte gestiegen sein. Ihr Kind hat die Ausbildung beendet? Ihre Freibeträge ändern sich. Ihr Partner ist ausgezogen? Neue Berechnung, neuer Anspruch.
"Ich dachte, ich verdiene zu viel für Unterstützung. Dabei hätte ich drei Jahre lang 340 Euro monatlich bekommen können." – Thomas K., Düsseldorf
Womit wir Ihnen helfen können
Bürgergeld-Optimierung
Wir analysieren Ihren Bescheid und identifizieren übersehene Zusatzleistungen – von Erstausstattung bis Mehrbedarf.
247,00 €
Wohngeld-Neuberechnung
Ihre Lebenssituation hat sich geändert? Wir prüfen Ihren aktuellen Anspruch und stellen bei Bedarf den Erhöhungsantrag.
189,00 €
Widerspruch bei Ablehnung
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und formulieren einen begründeten Widerspruch mit Erfolgsquote über 70%.
312,00 €
Der Unterschied zwischen Wissen und Erhalten
Selbst wenn Sie wissen, dass Ihnen etwas zusteht, bedeutet das nicht, dass Sie es auch bekommen. Behörden prüfen Anträge formal korrekt – aber sie beraten nicht aktiv über Optimierungsmöglichkeiten.
Ein Beispiel: Alleinerziehende haben Anspruch auf Mehrbedarf. Aber wussten Sie, dass auch Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten und Lernmittel separat beantragt werden können? Diese Leistungen stehen in keinem Standardformular. Man muss sie kennen – und richtig beantragen.
Warum wir anders arbeiten
Wir sind keine Anwaltskanzlei. Wir sind Sozialrechtsberater mit einem klaren Fokus: maximale Leistungen bei minimalem Aufwand für Sie. Keine monatelangen Verfahren, keine unübersichtlichen Honorarnoten. Sie wissen vorher, was es kostet – und was Sie erwarten können.
Starten Sie Ihre kostenlose Erstprüfung
Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Unverbindlich und diskret.
Sozialleistungen sind kein Almosen. Sie sind ein Rechtsanspruch. Und Rechte muss man manchmal einfordern – mit den richtigen Worten, zur richtigen Zeit, auf dem richtigen Formular.
Lassen Sie uns das für Sie übernehmen.